Das Honorar für unsere
Leistungen
beträgt €30,- pro Stunde.
Wir übernehmen Einsätze ab einer Dauer von 2 Stunden.
Diese Kosten können von den Pflegekassen und der Beihilfe übernommen bzw. erstattet werden:
- im Rahmen der Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
bis zu €2.418,- pro Kalenderjahr
- im Rahmen des Entlastungsbetrages (§45 SGB XI)
in Höhe von € 125,- pro Monat.
Diese Leistungen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft; wir beraten Sie gerne zu diesen Fragen und sind Ihnen bei der Antragstellung und anderen Formalitäten behilflich.
Albin Hoff
Tel.: 030 - 31803534
mobil: 0177 4123431